| Betr.: | Haushaltssatzung 2026 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 24.02.2026:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 samt ihrer Anlagen
Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.638.410 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.358.250 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 438.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 79.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 6
| (1) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitaldienstfinanzierung gemäß dem Kommunalen Investitionsprogramm Thüringen 2026 - 2029 (ThürKIp 2026-2029) wird auf 178.160,00 € veranschlagt. |
| (2) | Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erfolgt in der Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Emleben in der gültigen Fassung. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: keine
Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 25.02.2026
Gez. Philipp Kalisch — -Siegel-
Bürgermeister