Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schönau/Wipperoda
am 17.04.2026
um 19:00 Uhr
in der Gaststätte „Bistro Imbiss Eck“, Gothaer Straße 5
der Gemeinde Georgenthal, OT Schönau v.d.W.
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Schönau/Wipperoda gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Bekanntgabe der Tagesordnung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht zum Haushaltsplan - Jagdjahr 2025/2026 |
| 4. | Bericht des Kassenprüfers |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenverwalters |
| 6. | Bekanntgabe und Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2026/2027 |
| 7. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| 8. | Verschiedenes, Anfragen und Diskussion |
gez. Oßwald
Jagdvorsteher
Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre gesetzlich berufenen Vertreter oder deren Beauftragte.
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.