| Betr.: | Nutzungsordnung Bürgerhaus Emleben |
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 19.03.2026:
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt auf der Grundlage von § 14 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit geltenden Fassung die beigefügte Nutzungsordnung für das Bürgerhaus der Gemeinde Emleben inklusive der Anlagen Hausordnung, Vertragsmuster zeitweise Anmietung und Vertragsmuster Dauernutzer.
Die Nutzungsordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses in Kraft.
Stimmabgabe: ⤄ offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: ⤄ 8
Stimmberechtigt: ⤄ 9
Anwesende Stimmberechtigte: ⤄ 9
Ja - Stimmen: ⤄ 9
Nein - Stimmen: ⤄ keine
Enthaltungen: ⤄ keine
Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 20.03.2026
Gez. Philipp Kalisch ⇔ -Siegel-
Bürgermeister