Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) in der jeweils gültigen Fassung, des § 20 Abs. 8 ff Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal in der Sitzung am 23.04.2024 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Herrenhof beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Benutzungssatzung der Gemeinde Herrenhof
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Herrenhof vom 12.11.2010 mit der 1. Änderungen vom 03.06.2011, der 2. Änderung vom 29.02.2016 und der 3. Änderung vom 22.09.2016, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Herrenhof mit seinen Änderungen tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Georgenthal, den 16.05.2024
Hofmann
Bürgermeister