Betr.: Entlastung Jahresrechnung 2022 der ehemaligen Gemeinde Herrenhof
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Gemeinde Herrenhof den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20
Stimmberechtigt: 21
Anwesende Stimmberechtigte: 20
Ja - Stimmen: 1
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: 19
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 04.06.2025
Hofmann — - Siegel -
Bürgermeister