Betr.: Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal 2025
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 03.06.2025:
Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 18.336.990 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 3.743.110 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 624.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 220.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20
Stimmberechtigt: 21
Anwesende Stimmberechtigte: 20
Ja - Stimmen: 20
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 04.06.2025
Hofmann — - Siegel -
Bürgermeister