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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 7/2025

Betr.: Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal 2025

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 03.06.2025:

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 18.336.990 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 3.743.110 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 624.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 220.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20

Stimmberechtigt: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 20

Ja - Stimmen: 20

Nein - Stimmen: keine

Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 04.06.2025

Hofmann  —  - Siegel -

Bürgermeister