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Georgenthal
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen - 27.03.2023) - unmaßstäblich

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben hat am 21.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Vorhaben „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben" in Emleben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.03.2023 wurde der Vorentwurf gebilligt sowie dessen Auslage beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Auslage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung vom März 2023 maßgebend.

1. Anlass der Planung:

Durch den Vorhabenträger ist ein Ergänzungsneubau am bestehenden Standort der Aktiv-Schule in Emleben vorgesehen.

Die Aktiv-Schule Emleben ist eine staatlich anerkannte, freie Grundschule nach Montessoripädagogik. Gegenwärtig lernen hier 176 Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren in bis zu zwölf altersgemischten Lerngruppen. Die Schule wird als gebundene Ganztagesschule geführt.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen sowie der beständigen Anfragen nach einer Weiterführung hat sich die Gobi-Gothaer Bildungsgesellschaft mbH (Vorhabenträger) entschlossen, die Grundschule in eine freie Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Mit den dann zusätzlichen Klassen ist dies im Bestandsgebäude nicht möglich, ein Ergänzungsneubau ist zwingend erforderlich.

2. Geltungsbereich des Plangebietes:

Das Plangebiet befindet sich südlich der Gartenstraße und des bereits vorhandenen Gebäudes der Aktiv-Schule.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,69 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben: 345/5 (teilweise) und 345/8

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.

3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Gem. § 3 Abs.1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

vom 02.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023

in der Bauverwaltung der Landgemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal ausgelegt und kann dort zu den Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung (036253 38230) eingesehen werden.

Dienstzeiten sind:

Montag und Donnerstag

07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

07:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Landgemeinde Georgenthal abrufbar: https://www.georgenthal.de/rathaus/bauleitplanung

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 1 BauGB).

5. Umweltprüfung

Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Emleben, den 30.03.2023

Kalisch  —  - Siegel -

Bürgermeister

Anlage: Lageplan