Betr.: Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am: 30.03.2023: die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ in der folgenden Form:
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom März 2023 maßgebend. |
| 2. | Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung - wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit frühzeitig zur Kenntnis gebracht und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und zusätzlich im Internet eingestellt und zugänglich gemacht. |
| 3. | Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. |
| 5. | Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt. |
| 6. | Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,69 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben: - 345/5 (teilweise) und 345/8 |
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| Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend. |
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 20.04.2023
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister