Titel Logo
Georgenthal
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 7/2023

Betr.: Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am: 30.03.2023: die Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ in der folgenden Form:

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom März 2023 maßgebend.

2.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung - wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit frühzeitig zur Kenntnis gebracht und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und zusätzlich im Internet eingestellt und zugänglich gemacht.

3.

Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB gegeben.

5.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.

6.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,69 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben: - 345/5 (teilweise) und 345/8

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8

Stimmberechtigt: 9

Anwesende Stimmberechtigte: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 20.04.2023

Kalisch  —  - Siegel -

Bürgermeister