Betr.: Entlastung Jahresrechnung 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Gemeinde Emleben den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 21.05.2024
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister