Aufgrund der §§ 19, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41), der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), sowie des § 33 Abs. 1 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), - alle in der jeweils gültigen Fassung, und der Friedhofssatzung Waldfriedhof der Landgemeinde Georgenthal vom 05.11.2024 hat der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal in seiner Sitzung am 03.06.2025 die folgende Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“
Die Gebührensatzung des „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ wird wie folgt geändert:
§ 6, Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Gemeinschaftsgrabstelle oder Partner- und Familiengrabstätte:
| Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Georgenthal, den 26.06.2025
Cornelia Huck
1. Beigeordnete