Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Georgenthal

Hiermit wird die

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landgemeinde Georgenthal

öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Durch den Gemeinderat wurde am 03.06.2025 mit Beschluss Nr. 9/2025 die Satzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landgemeinde Georgenthal beschlossen.

2.

Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 10.06.2025 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.

3.

Mit Datum vom 04.07.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.

4.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Georgenthal, den 08.07.2025

Hofmann

Bürgermeister  —  - Siegel -