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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Landgemeinde Georgenthal

Der Wahlausschuss der Landgemeinde Georgenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.06.2026 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Landgemeinde Georgenthal ermittelt und festgestellt.

Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Landgemeinde Georgenthal

Zahl der Wahlberechtigte:

6607

Zahl der Wähler:

1848

Wahlbeteiligung:

28,0%

Ungültige Stimmabgaben:

97

Gültige Stimmabgaben:

1751

Gültige Stimmen:

1751

Davon entfielen im Verfahren einer Mehrheitswahl auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen auf den Bewerber Hofmann, Florian, Einzelbewerber.

Herr Florian Hofmann ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Landgemeinde Georgenthal gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Georgenthal, 01.07.2026

Gez.

Lehmann

Wahlleitung