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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 21/2026

Betr.:

Entlastung Jahresrechnung 2023 - ehemalige Gemeinde Herrenhof

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2026

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Gemeinde Herrenhof den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20

Stimmberechtigt: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 15

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: keine

Enthaltungen: 6

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war ein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 25.06.2026

gez.

Hofmann - Siegel -

Bürgermeister