| Betr.: | Entlastung Jahresrechnung 2023 - ehemalige Gemeinde Herrenhof |
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2026
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Gemeinde Herrenhof den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20
Stimmberechtigt: 21
Anwesende Stimmberechtigte: 15
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: 6
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war ein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 25.06.2026
gez.
Hofmann - Siegel -
Bürgermeister