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Georgenthal
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Georgenthal (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

14.462.410 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

4.143.720 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 780.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer:

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 186.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Georgenthal, den 17.04.2023

Gemeinde Georgenthal

Hofmann

Bürgermeister — (Siegel)