Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.462.410 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.143.720 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitonen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 780.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 186.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Georgenthal, den 17.04.2023
Gemeinde Georgenthal
Hofmann
Bürgermeister — (Siegel)