Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | ||
| Ausgaben mit | 2.699.490 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | ||
| Ausgaben mit | 1.882.940 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 250 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 360 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 449.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 91.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Emleben, den 20.04.2023
Gemeinde Emleben
Kalisch
Bürgermeister — (Siegel)