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Georgenthal
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats der Landgemeinde Georgenthal

Der Wahlausschuss der Landgemeinde Georgenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.05.2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderats der Landgemeinde Georgenthal ermittelt und festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigte:

6.748

Zahl der Wähler:

4.410

Wahlbeteiligung:

65,4%

Ungültige Stimmabgaben:

277

Gültige Stimmabgaben:

4.133

Gültige Stimmen:

12.270

Davon entfielen auf:

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Georgenthal, 31.05.2024

Gez.

Lehmann

Wahlleitung