Hiermit wird die
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Gemeinderat wurde am 03.06.2025 mit Beschluss Nr. 7/2025 die Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 06.06.2025 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vorgelegt. |
| 3. | Mit Datum vom 21.06.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha die Eingangsbestätigung erteilt. Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 5. | Die Haushaltssatzung 2025 liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO ab dem 24.07.2025 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, Zimmer 108 zur Einsicht bis zum 07.08.2025 öffentlich aus und steht weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung. |
Georgenthal, den 24.07.2025
gez.
Florian Hofmann — - Siegel -
Bürgermeister