Titel Logo
Georgenthal
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Friedhofsunterhaltungsgebühren 2023

Bitte denken Sie daran, dass am 01.07.23 die Friedhofsunterhaltungebühr für das Jahr 2023 zu überweisen ist.

Bürger, die mit der Verwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Friedhofsunterhaltungsgebühr abgeschlossen haben, brauchen sich um nichts zu kümmern.

Alle anderen Gebührenzahler überweisen bitte die fällige Friedhofsunterhaltungsgebühr unter Angabe des Aktenzeichens auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Georgenthal:

IBAN:

DE28 1203 0000 0000 9442 15

BIC:

BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank

oder

IBAN:

DE15 8205 2020 0510 0001 34

BIC:

HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha

Ordnungsamt

Friedhofsverwaltung