Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 21.08.2025:
Die neue Richtlinie zur Vereinsförderung in der nachfolgend geänderten Form. Der §4 Abs.2 muss wie folgt geändert werden. Vereine können für Personen, die nachweislich besonders aktiv sind und deren Engagement für die Gemeinde und den Verein außerordentlich und mit hohem Zeitaufwand verbunden ist, eine jährliche Zuwendung i.H.v. 100,00€ erhalten. Des Weiteren entfällt unter §3 Abs.3 beim 4. Aufzählungspunkt folgender Text: (Anlage: Namentliche Auflistung aller Vereinsmitglieder, die den Jahresbeitrag für das laufende Jahr lt. Vereinssatzung entrichtet haben).
Der Anhang, das Formular zur Beantragung der Vereinsförderung wird nach Beschluss der Richtlinie noch in einer digital auszufüllenden PDF-Datei auf der Internetseite der Gemeinde Emleben zur Verfügung gestellt.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 9
Ja - Stimmen 9
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 22.08.2025
Philipp Kalisch — -Siegel-
Bürgermeister