| Hundesteuer | |
| Fälligkeit 06.02.2023 | |
| Grundsteuer B Vierteljahreszahler | |
| Fälligkeit jeweils 15.02./15.05./15.08./15.11.2023 | |
| Grundsteuer B Jahreszahler: | |
| Fälligkeit 01.07.2023 | |
| Grundsteuer A | |
| Fälligkeit 01.07.2023 | |
| Friedhofs-/Grabgebühr | |
| Fälligkeit 01.04.2023 | |
Der ursprüngliche Bescheid behält jährlich fortlaufend seine Gültigkeit. Nur bei Änderungen wird ein neuer Bescheid erstellt.
Die Bescheide wurden im Januar an die Steuerpflichtigen versandt.
Die Fälligkeit ist dem Bescheid zu entnehmen.
Die Bescheide werden bis April 2023 erstellt und zugesandt.
Die Fälligkeit ist dem Bescheid zu entnehmen.
Bescheide werden nach der erfolgten Abfuhr erstellt und zugesandt.
Die Fälligkeit ist dem Bescheid zu entnehmen.
Wir bitten unsere Bürger, die nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen, die Fälligkeitstermine zu beachten und die Zahlungen fristgerecht vorzunehmen.