Die Frist zur Erklärungsabgabe endete am 31.01.2023. Haben Sie Ihre Erklärung bisher nicht abgegeben, sollten Sie dies zeitnah nachholen. Erklärungspflichtige, welche ihrer Abgabeverpflichtung nicht nachkommen, werden durch das Finanzamt geschätzt.
Eine Schätzung durch das Finanzamt kann für den Eigentümer nachteilig ausfallen. Wird die Wohnfläche größer geschätzt, als sie tatsächlich ist, wird auch mehr Grundsteuer fällig.
Nach Erhalt eines vom Finanzamt erlassenen Grundsteuerwertbescheids prüfen Sie unbedingt sofort, ob Ihre Daten und die geschätzten Flächen richtig sind. Zur Korrektur kann gemäß § 355 Abs. 1 Abgabenordnung innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Feststellungsbescheid beim Finanzamt eingelegt werden.
Wird dies versäumt, berechnet die Gemeinde ab 2025 Ihre Grundsteuer auf der Grundlage eines möglicherweise fehlerhaften Grundsteuerwertbescheides.
Gegen den von der Gemeinde erlassenen Grundsteuerbescheid kann dann kein Widerspruch mehr eingelegt werden!
Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantworten Ihnen die Mitarbeiter-Innen des regionale Hotline-Rufnummer des Finanzamts Suhl: 0361 57 3619-900.
Die Hotline ist Montag bis Freitag ab 08:00 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter: