Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass während der Wintersaison die Verpflichtung zur Räumung der Gehwegflächen entlang ihrer Grundstücke gemäß §§ 9 und 10 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Masserberg besteht. Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass die öffentliche Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haften Sie im Falle eines Unfalles für Schäden Dritter, die durch das Nicht- oder ungenügende Beräumen des Gehweges entstehen.
Aufgrund gestiegener Beschwerden werden wir die Einhaltung der Beräumung künftig wieder stärker kontrollieren und bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Masserberg unter Rathaus > Satzungen.
Ordnungsamt
Gemeinde Masserberg
Es sind vermehrt Sachbeschädigung durch Beklebungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen entstanden. Die Gemeinde hat dies nun zur Anzeige gebracht und bittet Zeugen um Ihre Mithilfe.
Sollten Sie sachdienliche Hinweise zu den Vorgängen liefern können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle oder an die Gemeinde Masserberg.
Ordnungsamt
Gemeinde Masserberg