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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Information Haupt- / Ordnungsamt

Geänderte Verkehrsführung über die Wintermonate

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,

wie in den vergangenen Jahren gilt über die Wintermonate in der Simmersbergstraße OT Schnett (Richtung Schönbrunn) nach Einmündung Am Graben sowie in der Edmund-Heinz-Straße OT Fehrenbach eingeschränktes Haltverbot.

Im OT Masserberg wird in der Kurhausstraße ab Einmündung Herrenhausstraße bis zur Kreuzung Am Badehaus ein Halteverbot ausgeschildert.

Des Weiteren ist in Masserberg bei Vorliegen von besonders hohen Schneelagen mit Einbahnstraßenregelungen in den betroffenen Straßenzügen zu rechnen.

Diese Regelungen sind notwendig um die Sicherheit des Verkehrs und die Durchführung des Winterdienstes zu gewährleisten.

Wir bitten daher um Beachtung und Einhaltung der entsprechenden Verkehrszeichen sowie Halteverbote!

Ordnungsamt

Gemeinde Masserberg

Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Im Hinblick auf die kommende Wintersaison möchten wir alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Räumung der Gehwegflächen entlang ihrer Grundstücke gemäß §§ 9 und 10 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Masserberg besteht. Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass die öffentliche Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haften Sie im Falle eines Unfalles für Schäden Dritter, die durch das Nicht- oder ungenügende Beräumen des Gehweges entstehen.

Ordnungsamt

Gemeinde Masserberg