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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Lageplan mit Geltungsbereich (dick schwarz gestrichelt in der Mitte grün) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg (Kartengrundlage „Geoportal Thüringen © ohne Maßstab) Die gleichfalls schwarz-weiß umrandeten hellroten Flächen sind die vorhandenen und umgesetzten angrenzenden Bebauungspläne.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 Entwurf zur Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 22/3/24):

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 23.09.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 wird der Entwurf zur Auslegung des Bebauungsplanes mit Stand vom 23.09.2024, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung des Vorhabens und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält, in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Intemetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberg am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald öffentlich ausgelegt.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerische Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden, sollen bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der E-Mail bauverwaltung@masserberg.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 während der Dienststunden

Mo

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr

Die

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi

nach Terminvereinbarung

Do

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Fr

nach Terminvereinbarung

in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Intemetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberg am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Masserberg, Flur 1 die Flurstücke 122/2 und 67.

Anlage:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.

Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:

Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete

und schützenswerte Biotope § 15 Abs. 1 ThürNatG

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile

II.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Masserberg, den 18.10.2024  — -Siegel-

Wagner

Bürgermeister