Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg stellt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung die Jahresrechnungen 2021 bis 2023 fest.
| Beschluss Nr.: | 92/11/25 für das Jahr 2021 |
| 95/11/25 für das Jahr 2022 |
| 98/11/25 für das Jahr 2023 |
Wagner
Bürgermeister — Siegel
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 fest.
| Beschluss Nr.: | 93/11/25 für das Jahr 2021 |
| 96/11/25 für das Jahr 2022 |
| 99/11/25 für das Jahr 2023 |
Wagner
Bürgermeister —
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 fest.
| Beschluss Nr.: | 94/11/25 für das Jahr 2021 |
| 97/11/25 für das Jahr 2022 |
| 100/11/25 für das Jahr 2023 |
Wagner
Bürgermeister — Siegel
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 fest.
| Beschluss Nr.: | 101/11/25 für das Jahr 2018 |
| 102/11/25 für das Jahr 2019 |
| 103/11/25 für das Jahr 2020 |
Wagner
Bürgermeister — Siegel
Die Jahresrechnungen wurden im Jahr 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildburghausen geprüft. Der Schlussbericht ist der Gemeinde am 2025.11.2024 zugegangen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 wurden die Jahresrechnungen für diesen Zeitraum festgesetzt und die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten beschlossen.
Gemäß § 80 ThürKO liegen die Unterlagen in der Zeit vom 01.12.2025 bis 12.12.2025 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Zimmer 9 zur Einsichtnahme aus.
Wagner
Bürgermeister