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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschlüsse zur Feststellung der Jahresrechnungen 2021 bis 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg stellt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung die Jahresrechnungen 2021 bis 2023 fest.

Beschluss Nr.:

92/11/25 für das Jahr 2021

95/11/25 für das Jahr 2022

98/11/25 für das Jahr 2023

Wagner

Bürgermeister —  Siegel

Beschlüsse zur Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 fest.

Beschluss Nr.:

93/11/25 für das Jahr 2021

96/11/25 für das Jahr 2022

99/11/25 für das Jahr 2023

Wagner

Bürgermeister — 

Beschlüsse zur Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 fest.

Beschluss Nr.:

94/11/25 für das Jahr 2021

97/11/25 für das Jahr 2022

100/11/25 für das Jahr 2023

Wagner

Bürgermeister — Siegel

Beschlüsse zur Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt die Entlastung des Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 fest.

Beschluss Nr.:

101/11/25 für das Jahr 2018

102/11/25 für das Jahr 2019

103/11/25 für das Jahr 2020

Wagner

Bürgermeister — Siegel

Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2023

Die Jahresrechnungen wurden im Jahr 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildburghausen geprüft. Der Schlussbericht ist der Gemeinde am 2025.11.2024 zugegangen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 wurden die Jahresrechnungen für diesen Zeitraum festgesetzt und die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten beschlossen.

Gemäß § 80 ThürKO liegen die Unterlagen in der Zeit vom 01.12.2025 bis 12.12.2025 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Zimmer 9 zur Einsichtnahme aus.

Wagner

Bürgermeister