Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach,
Masserberg und Schnett
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 17.10.2024 - Beschluss-Nummer 20/3/24 - erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden
er schließt
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| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber | auf nunmehr |
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| um EUR | um EUR | bisher EUR | EUR verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen |
| 39.530 | 5.101.325 | 5.061.795 |
| die Ausgaben |
| 39.530 | 5.101.325 | 5.061.795 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen |
| 105.400 | 2.632.940 | 2.527.540 |
| die Ausgaben |
| 105.400 | 2.632.940 | 2.527.540 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt und bleiben unverändert:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 295 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 402 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.
§ 6
Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen.
§ 7
Diese1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Ausgefertigt:
Masserberg, 11.11.2024
Gemeinde Masserberg — (Siegel)
Denis Wagner
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 20/3/24 vom 17.10.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Masserberg beschlossen.
Mit Schreiben vom 08.11.2024, AZ: 15-GM/0210-24 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 09.12.2024 bis 20.12.2024 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.