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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Masserberg

Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach,

Masserberg und Schnett

Landkreis Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 17.10.2024 - Beschluss-Nummer 20/3/24 - erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden

er schließt

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt und bleiben unverändert:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

295 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v. H.

2.

Gewerbesteuer

383 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.

§ 6

Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen.

§ 7

Diese1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Ausgefertigt:

Masserberg, 11.11.2024

Gemeinde Masserberg —  (Siegel)

Denis Wagner

Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 20/3/24 vom 17.10.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Gemeinde Masserberg beschlossen.

Mit Schreiben vom 08.11.2024, AZ: 15-GM/0210-24 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 09.12.2024 bis 20.12.2024 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.