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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Masserberg

Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach,

Masserberg und Schnett

Landkreis Hildburghausen

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 18.11.2025 Beschluss-Nummer 91/11/25 erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesteuersatzung vom 15.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereits festgesetzt und bleiben unverändert in Höhe von:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

295 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v. H.

2.

Gewerbesteuer

383 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde mit Beschluss der Haushaltssatzung am 10.06.2025, Beschluss Nr.: 72/9/25 bereits auf 850.000 EUR festgesetzt und bleibt unverändert.

§ 6

Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung am 10.06.2025, Beschluss Nr.: 72/9/25 beschlossen und bleibt unverändert.

§ 7

Diese 2. Nachtragshaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Ausgefertigt:

Masserberg, 02.12.2025

Gemeinde Masserberg —  (Siegel)

Denis Wagner

Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 91/11/25 vom 18.11.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.

Mit Schreiben vom 28.11.2025 AZ: 15-GM/0266-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 2. Nachtragshaushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.