Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach,
Masserberg und Schnett
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 18.11.2025 Beschluss-Nummer 91/11/25 erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
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| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber | auf nunmehr |
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| um EUR | um EUR | bisher EUR | EUR verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0,00 | 0,00 | 6.123.215 | 6.123.215 |
| die Ausgaben | 0,00 | 0,00 | 6.123.215 | 6.123.215 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 2.050.000 |
| 8.983.340 | 11.033.340 |
| die Ausgaben | 2.050.000 |
| 8.983.340 | 11.033.340 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesteuersatzung vom 15.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereits festgesetzt und bleiben unverändert in Höhe von:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 295 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 402 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde mit Beschluss der Haushaltssatzung am 10.06.2025, Beschluss Nr.: 72/9/25 bereits auf 850.000 EUR festgesetzt und bleibt unverändert.
§ 6
Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung am 10.06.2025, Beschluss Nr.: 72/9/25 beschlossen und bleibt unverändert.
§ 7
Diese 2. Nachtragshaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Ausgefertigt:
Masserberg, 02.12.2025
Gemeinde Masserberg — (Siegel)
Denis Wagner
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 91/11/25 vom 18.11.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.
Mit Schreiben vom 28.11.2025 AZ: 15-GM/0266-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 2. Nachtragshaushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.