| 1. von 3 Leerungen | 13.03.2023 bis 24.03.2023 |
| 1. von 2 Leerungen | 03.04.2022 bis 12.05.2023 |
| Einmalige Leerung | 30.05.2023 bis 15.09.2023 |
| 2. von 3 Leerungen | 10.07.2023 bis 21.07.2023 |
| 2. von 2 Leerungen | 25.09.2023 bis 03.11.2023 |
| 3. von 3 Leerungen | 13.11.2023 bis 24.11.2023 |
Die Termine der Entsorgung werden regelmäßig im Amtsblatt bekannt gegeben. Eine persönliche Anmeldung bei jedem Bürger ist nicht nötig, es genügt die Bekanntmachung in der Tagespresse/Amtsblatt (siehe EW-Satzung vom 16.04.2014, § 14).
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die "…Zufahrt und Grundstückskläranlage so instand zu halten sind, dass jederzeit ungehindert die Abfuhr erfolgen kann.“
(siehe EW-Satzung vom 16.04.2014, § 5 Anschluss- und Benutzungszwang).
Die Organisation der taggenauen Abfuhrtermine obliegt der Firma Städtereinigung Ernst, deshalb kann die Gemeindeverwaltung hierzu keine Auskünfte geben.
Erforderliche Leerungen vollbiologischer Kleinkläranlagen sind unter Angabe der zu entsorgenden Menge (wird von der Wartungsfirma festgestellt) anzumelden bei Frau Adam, Tel. 036870 57021.