Lageplan mit Geltungsbereich (dick schwarz gestrichelt in der Mitte grün) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg (Kartengrundlage „Geoportal Thüringen ©; ohne Maßstab) Die gleichfalls schwarz-weiß umrandeten hellroten Flächen sind die vorhandenen und umgesetzten angrenzenden Bebauungspläne.
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 41/6/25):
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 01.02.2025, dem zugehörigen Umweltbericht, den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Genehmigung nach § 30 BNatSchG vom 09.12.2024 AZ: 111-67/1-FE/0192-24 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 wird der Entwurf zur Auslegung des Bebauungsplanes mit Stand vom 01.02.2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung des Vorhabens und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Genehmigung nach § 30 BNatSchG vom 09.12.2024 AZ: 111-67/1-FE/0192-24, in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Internetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberg am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald (https://masserberg.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht.
Änderungen vom 2. Entwurf 23.09.2024
zum 3. Entwurf 01.02.2024 sind:
| 1. | Einschränkung der Nutzung der Baufelder |
| 2. | Einschränkung der Festsetzung Einfriedung |
| 3. | Korrektur der Lage BR; LSG und NP |
| 4. | Höhenlage Werbeanlage; Planzeichen Werbeanlage |
| 5. | Korrektur Festsetzung Ausgleichsmaßnahmen |
| 6. | Umweltbericht; Quellenangabe, Schutzgut Fläche |
| 7. | Auf Planurkunde Hinweise Denkmalschutz und Geologie ergänzt |
| 8. | Grunddienstbarkeit auf Planurkunde nicht farbig dargestellt. |
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerische Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden, sollen bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der E-Mail bauverwaltungemasserberg.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich, um eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses gewährleisten zu können. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 während der Dienststunden
| Mo | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr |
| Die | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr |
| Mi | nach Terminvereinbarung |
| Do | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr |
| Fr | nach Terminvereinbarung |
in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Internetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberq am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald (httos://masserbera.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen).
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Masserberg, Flur 1 Grundstück 75/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken 120/2, 122/2, 76, 77, 67 und Teilefläche aus 57/1.
Anlage:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| I. | Aus dem Umweltbericht |
Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:
| Schutzgut | vorgebrachter Belang (Schlagwort) |
| Mensch | Informationen über die Auswirkung des Vorhabens auf das menschliche Wohlbefinden und die Erholfunktion |
| Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt | Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen im Plangebiet und der Umgebung / grünordnerische Festsetzungen |
| Boden und Landwirtschaft | Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet |
| Landschaft | Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes |
| Klima / Hydrologie | Informationen zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern, Grundwasser |
Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete
und schützenswerte Biotope § 15 Abs. 1 ThürNatG
Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen
Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile.
| II. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) |
| Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger | vorgebrachter Belang (Schlagwort) |
| Thüringer Landesverwaltungsamt |
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| Landratsamt Hildburghausen Untere Naturschutzbehörde — — — — Immissionsschutz |
Es ist ein Ausnahmeantrag zu stellen. — Verkehrsgeräusche Winterdienst von 22-6 Fahrgeräusche Zufahrt zum B-Plangebiet |
| Landwirtschaftsamt Hildburghausen |
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| Landesamt für Denkmalpflege | Kulturdenkmale mit besonders erhöhter Raumwirkung zu benennen: Evangelische Kirche und Kapelle Schwarz und Anthrazit als Dacheindeckung zugestimmt. Braune Farbtöne werden abgelehnt. |
Masserberg, den 28.02.2025 — Siegel
gez. Wagner
Bürgermeister