Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Lageplan mit Geltungsbereich (dick schwarz gestrichelt in der Mitte grün) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg (Kartengrundlage „Geoportal Thüringen ©; ohne Maßstab) Die gleichfalls schwarz-weiß umrandeten hellroten Flächen sind die vorhandenen und umgesetzten angrenzenden Bebauungspläne.

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs.3 BauGB 3. Entwurf zur Auslegung vom 01.02.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 41/6/25):

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf dem Hügel 2" der Gemeinde Masserberg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 01.02.2025, dem zugehörigen Umweltbericht, den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Genehmigung nach § 30 BNatSchG vom 09.12.2024 AZ: 111-67/1-FE/0192-24 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 wird der Entwurf zur Auslegung des Bebauungsplanes mit Stand vom 01.02.2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, welcher eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale des Gebietes, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung des Vorhabens und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen enthält und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Genehmigung nach § 30 BNatSchG vom 09.12.2024 AZ: 111-67/1-FE/0192-24, in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Internetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberg am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald (https://masserberg.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht.

Änderungen vom 2. Entwurf 23.09.2024

zum 3. Entwurf 01.02.2024 sind:

1.

Einschränkung der Nutzung der Baufelder

2.

Einschränkung der Festsetzung Einfriedung

3.

Korrektur der Lage BR; LSG und NP

4.

Höhenlage Werbeanlage; Planzeichen Werbeanlage

5.

Korrektur Festsetzung Ausgleichsmaßnahmen

6.

Umweltbericht; Quellenangabe, Schutzgut Fläche

7.

Auf Planurkunde Hinweise Denkmalschutz und Geologie ergänzt

8.

Grunddienstbarkeit auf Planurkunde nicht farbig dargestellt.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerische Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden, sollen bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Eine elektronische Datenübermittlung bezüglich der Stellungnahme wird als Vorzugsvariante der Meinungsäußerung unter der E-Mail bauverwaltungemasserberg.de favorisiert. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich, um eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses gewährleisten zu können. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 während der Dienststunden

Mo

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr

Die

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi

nach Terminvereinbarung

Do

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Fr

nach Terminvereinbarung

in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg und auf der Internetseite der Gemeinde Masserberg unter Amtliche Bekanntmachungen - Masserberq am Rennsteig im Naturpark Thüringer Wald (httos://masserbera.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen).

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Masserberg, Flur 1 Grundstück 75/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken 120/2, 122/2, 76, 77, 67 und Teilefläche aus 57/1.

Anlage:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.

Aus dem Umweltbericht

Im Umweltbericht erfolgt die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter und es sind darüber hinaus für die Schutzgüter Informationen verfügbar:

Naturräumliche Einordnung, Schutzgebiete

und schützenswerte Biotope § 15 Abs. 1 ThürNatG

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

Auflistung der zu überplanenden Flächenanteile.

II.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen

aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange

(§ 4 Abs. 1 BauGB)

Masserberg, den 28.02.2025 — Siegel

gez. Wagner

Bürgermeister