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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Sonstiges

der Offenlegung der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Masserberg

Gemarkung:

Fehrenbach

Flurstücke:

260/2 und 266/8

wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 07.03.2025 bis 07.04.2025

während folgender Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen der Vermessungsstelle

ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein,

Obere Braugasse 15, 98646 Hildburghausen eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.

Hildburghausen, den 19.02.2025

gez. Eckhard Bartenstein

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur