In der
| Gemeinde: | Masserberg |
| Gemarkung: | Fehrenbach |
| Flurstücke: | 260/2 und 266/8 |
wurde eine Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 07.03.2025 bis 07.04.2025
während folgender Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
in den Räumen der Vermessungsstelle
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Bartenstein,
Obere Braugasse 15, 98646 Hildburghausen eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. (FH) E. Bartenstein, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Obere Braugasse 15 in 98646 Hildburghausen Widerspruch eingelegt werden.
Hildburghausen, den 19.02.2025
gez. Eckhard Bartenstein
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur