Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 3/2025
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wissenswertes

Schönbrunn, 04.03.2025: Gemäß § 32(1) Thüringer Jagdgesetz werden durch die untere Forstbehörde Forstliche Gutachten auf Landesebene erstellt, welche durch die unteren Jagdbehörden zur Festsetzung der Abschusspläne einbezogen werden sollen.

Hiermit werden die Grundeigentümer der Waldflächen und die Jagdausübungsberechtigten sowie die Jagdgenossenschaften darüber informiert, dass die Außenaufnahmen zur Erstellung des forstlichen Gutachtens 2025 für den Bereich des Forstamtes Schönbrunn von März bis Mai 2025 erfolgen. Eine Teilnahme an den Außenaufnahmen der genannten Betroffenen kann nach vorheriger telefonischer Absprache ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thüringer Forstamt Schönbrunn

Eisfelder Str. 23

98667 Schleusegrund OT Schönbrunn

Tel.-Nr.: 036874/3800

E-Mail: forstamt.schoenbrunn@forst.thueringen.de