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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 4/2023
Nichtamtlicher Teil
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Information des Steueramtes und der Gemeindekasse

Aus aktuellem Anlass möchten wir hiermit nochmals auf die bereits zum 06.02.2023 fällige Hundesteuer, die zum 15.02.2023 fällige 1. Rate Grundsteuer B und die zum 01.04.2023 fällige Friedhofsunterhaltungsgebühr hinweisen und bitten unsere Bürger, eventuell notwendige Zahlungen vorzunehmen, um eine Mahnung zu vermeiden. Das trifft auch für die Abwasserabrechnungen zu, die im April fällig waren.

Die weiteren festen Zahlungstermine im laufenden Jahr sind:

15.05.2023

1. Rate Vorauszahlung Abwasser

2. Rate Grundsteuer B bei Vierteljahreszahlern

01.07.2023

Grundsteuer B Jahreszahler

Grundsteuer A

15.08.2023

2. Rate Vorauszahlung Abwasser

3. Rate Grundsteuer B bei Vierteljahreszahlern

15.11.2023

3. Rate Vorauszahlung Abwasser

4. Rate Grundsteuer B bei Vierteljahreszahlern

Bei Bürgern, die das Lastschriftverfahren nutzen, erfolgt der Lastschrifteinzug zu den genannten Fälligkeiten.