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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des „Sportpark Ersteberg" (Kartengrundlage „Geoproxy" Thüringen ©; ohne Maßstab)

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Neuerschließung „Sportpark Ersteberg", Vorhabensträger Karsten May, Hauptstraße 39, 98666 Masserberg gemäß § 25 Abs. 3 ThürVwVfG

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 25 Abs. 3 ThürVwVfG erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Entwurf; Stand 31.01.2023). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen in schriftlicher Form abgeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 während der Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Die

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Do

von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg, Zimmer 7, Telefon: 036870/570-17.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Masserberg, Flur 4 die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11, 12, 13, 24; Flur 6 die Flurstücke 23/4, 23/6, 25,28,29,30,32 und Flur 13 das Flurstück 1.

Masserberg, den 26.04.2023

Wagner

Bürgermeister — Siegel