Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Friedhofsatzung der Gemeinde Masserberg, speziell auf die Nutzung der Urnenrasengrabstätten, hinweisen.
In § 16 (5) der Friedhofsatzung der Gemeinde Masserberg vom 01.12.2009 ist u.a. festgelegt, dass das Ablegen oder Anbringen von Grabschmuck, Blumenschalen, Blumen, Blumengebinden, Lichtern, u.ä., außer am Tag der Beisetzung, auf oder neben den Platten ausdrücklich nicht gestattet ist.
Bei durchgeführten Begehungen auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Masserberg wurde nun erneut festgestellt, dass einige Besitzer von Urnenrasengrabstätten gegen die aktuelle Friedhofssatzung verstoßen und Blumen oder diversen Grabschmuck auf und neben diesen Grabstätten ablegen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die wir künftig ahnden werden.
Um mögliche Ordnungsstrafen im Wiederholungsfall zu vermeiden, möchten wir deshalb nochmals darauf verweisen, dass Blumen oder Grabschmuck an den Urnenrasengräbern unverzüglich zu entfernen sind und künftig nicht mehr abgelegt werden. Sollte das durch die Nutzer bzw. Eigentümer der Grabstätten nicht erfolgen, wird die Entfernung durch den gemeindlichen Bauhof vorgenommen.
Die gültige Friedhofssatzung ist auf der Internetseite der Gemeinde Masserberg zur Kenntnis veröffentlicht.