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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilungen

Private Bauherrn, die für das Jahr 2025 Fördermittel über die Dorferneuerung beantragen wollen, müssen entsprechend der Förderrichtlinie bis zum 15.01.2025 einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung stellen.

Wichtige Voraussetzung ist die Stellungnahme (Beratung) des zuständigen Dorfplaners. Zuständig ist das Architekturbüro Roßbach, Römhild.

Die Beratungen finden beim Antragsteller statt und sind für die Antragsteller kostenlos. Jeder Interessent sollte vorzugsweise telefonisch beim Arch.-Büro Roßbach, Römhild,

Tel.-Nr. 036948 22 999-0

einen Termin vereinbaren. Die Antragsformulare werden zum jeweiligen Beratungstermin zur Verfügung gestellt.

Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen. Der Dorfplaner wird alles erläutern, so dass der Antragsteller in die Lage versetzt wird, alle erforderlichen Unterlagen zusammen zu stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass wegen des mit der Antragstellung verbundenen Zeitaufwands das Beratungsgespräch spätestens im September 2024 stattfinden sollte.

Sobald alle Unterlagen komplett sind, sind diese beim Dorfplaner einzureichen. Er wird alles auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und sodann an das Amt in Meiningen weitergeben.

Römhild, 12.04.24

Reiner Roßbach