Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Haushaltssatzung der Gemeinde Masserberg

Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach, Masserberg und Schnett 

Landkreis Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 30.03.2026 Beschluss-Nummer 121/12/26 erlässt die Gemeinde Masserberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt: er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

6.437.925 EUR

Ausgaben mit

6.437.925 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

15.064.750 EUR

Ausgaben mit

15.064.750 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesteuersatzung vom 15.11.2024 bereits festgesetzt und betragen

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

295 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v. H.

2.

Gewerbesteuer

383 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Ausgefertigt:

Masserberg, den 23.05.2026

Gemeinde Masserberg

Denis Wagner (Siegel)

Bürgermeister 

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 121/12/26 vom 30.03.2026 die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Masserberg beschlossen.

Mit Schreiben vom 22.05.2026, AZ: 15-GM/0091-26 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan 2026 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 08.06.2026 bis 19.06.2026 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.