Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 10.06.2025 - Beschluss-Nummer 72/9/25 - erlässt die Gemeinde Masserberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt: er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 5.954.635 EUR |
| Ausgaben mit | 5.954.635 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | 9.003.940 EUR |
| Ausgaben mit | 9.003.940 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesteuersatzung vom 15.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereits festgesetzt und betragen
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 295 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 402 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Ausgefertigt:
Masserberg, den 24. Juni 2025
Gemeinde Masserberg — (Siegel)
Denis Wagner
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: vom 10.06.2025 die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.
Mit Schreiben vom 23.06.2024 AZ: 15-V/0145-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 28.07.2025 bis 08.08.2025 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.