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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung der Gemeinde Masserberg

Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach, Masserberg und Schnett

Landkreis Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 10.06.2025 - Beschluss-Nummer 72/9/25 - erlässt die Gemeinde Masserberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt: er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

5.954.635 EUR

Ausgaben mit

5.954.635 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

9.003.940 EUR

Ausgaben mit

9.003.940 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesteuersatzung vom 15.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereits festgesetzt und betragen

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

295 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

402 v. H.

2.

Gewerbesteuer

383 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Der Gemeinderat hat den als Anlage beiliegenden Stellenplan zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Ausgefertigt:

Masserberg, den 24. Juni 2025

Gemeinde Masserberg —  (Siegel)

Denis Wagner

Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: vom 10.06.2025 die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.

Mit Schreiben vom 23.06.2024 AZ: 15-V/0145-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 28.07.2025 bis 08.08.2025 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.