Im Gemeindegebiet werden leider immer öfter illegale Müllablagerungen und unerlaubt entsorgter Grünschnitt festgestellt. Betroffen sind insbesondere Feldwege, Waldränder, Gräben und öffentliche Flächen.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sowohl die Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt und Elektrogeräten als auch die Entsorgung von Rasenschnitt, Laub, Hecken- und Baumschnitt außerhalb der zugelassenen Entsorgungswege verboten ist.
Auch Grünschnitt gehört nicht in die Natur
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Hildburghausen gelten Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt sowie sonstige Pflanzenabfälle als Bioabfälle. Diese sind über die Biotonne, die Eigenkompostierung oder die zugelassenen Annahmestellen des Landkreises zu entsorgen.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme schaden auch Gartenabfälle der Natur. Sie verändern Bodenverhältnisse, verdrängen heimische Pflanzenarten und beeinträchtigen Lebensräume von Tieren.
Die Rechtslage ist eindeutig
Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die geltende Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Hildburghausen. Danach müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Ablagern von Abfällen in der freien Landschaft ist unzulässig.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können gemäß § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung dem Verursacher auferlegt werden.
Die Kosten tragen sonst alle Bürger
Kann kein Verursacher ermittelt werden, müssen Landkreis und Gemeinden die Entsorgung übernehmen. Die hierfür entstehenden Kosten fließen in die Kalkulation der Abfallwirtschaft ein und werden letztlich von allen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern getragen.
Jede illegale Müllablagerung belastet somit die Gemeinschaft und kann langfristig zu steigenden Entsorgungskosten beitragen.
Bitte helfen Sie mit
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung. Wer Beobachtungen zu illegalen Müllablagerungen oder unerlaubter Grünschnittentsorgung macht, wird gebeten, dies der Gemeindeverwaltung, dem Ordnungsamt oder dem Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft des Landkreises Hildburghausen mitzuteilen.
Sachdienliche Hinweise helfen dabei, Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, die Umwelt zu schützen und unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Gemeinsam sorgen wir für eine saubere, lebenswerte und umweltfreundliche Gemeinde.