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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Wichtige Mitteilung zur Erhöhung der Abwassergebühren ab 01.07.2023

Aufgrund der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Masserberg für die Ortsteile Fehrenbach, Schnett, Heubach und Einsiedel (GS-EWSO) vom 16.04.2014 sowie der der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Masserberg für den Ortsteil Masserberg (GS-EWSM) vom 16.04.2014.

Beitrag alt

Beitrag neu

Grundgebühr alt

Grundgebühr neu

Masserberg

Volleinleiter

4,51 € / m³

5,79 € / m³

120,00 € / Jahr

120,00 € / Jahr

Fb / Hb / Sn

Direkteinleiter

0,80 € / m³

0,80 € / m³

0,00 € / Jahr

0,00 € / Jahr

Teileinleiter

2,42 € / m³

2,73 € / m³

0,00 € / Jahr

20,00 € / Jahr

Die Abrechnung der neuen Beiträge erfolgt mit der Jahresabrechnung. Hier wird der Gesamt-Jahresverbrauch halbiert und hälftig unter Angabe des jeweiligen Zeitraumes und der gesetzlichen Grundlage abgerechnet.

Beispiel Volleinleiter, Gesamtverbrauch 100 m³ (Masserberg)

01.01.2023 - 30.06.2023

50 m³ x 4,51 €, Grundgebühr anteilig 60,00 €

01.07.2023 - 31.12.2023

50 m³ x 5,79 €, Grundgebühr anteilig 60,00 €

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Bsp. Teileinleiter, Gesamtverbrauch 100 m³

01.01.2023 - 30.06.2023

50 m³ x 2,42 €, Grundgebühr 0,00 €

01.07.2023 - 31.12.2023

50 m³ x 2,73 €, Grundgebühr anteilig 10,00 €

Allen Beitragszahlern wird die Möglichkeit gegeben, bis zum 31.12. diesen Jahres Sonderzahlungen auf die Abwassergebühren zu leisten, um Nachzahlungen möglichst gering zu halten.

Informationen hierzu erteilt das Steueramt unter der Telefonnummer 036870 57021.