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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Hundekot und Leinenpflicht

In der jüngsten Vergangenheit mehrten sich wieder die Beschwerden über Hundekot in unserer Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung Masserberg will auf Grund dessen hiermit erneut auf die Problematik “Hundekot“ in unserem Gemeindegebiet hinweisen. Besonders in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Gehwegen, Spielplätzen, Grün- und Erholungsanlagen aber auch auf privaten Grundstücken wird der Hundekot zu einer starken Belästigung.

Der Hundehalter muss wohl zugeben, dass der Tritt ins „Häufchen“ nicht gerade angenehm ist. Außerdem kann eine gesundheitliche Gefährdung, insbesondere für Kinder, nicht ausgeschlossen werden.

Durch Rücksichtnahme und Umsicht der Hundehalter könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde problemloser sein.

Die Gemeinde Masserberg fordert daher alle Hundehalter auf, neben der Beachtung der Leinenpflicht auch die hinterlassene Notdurft ihrer Hunde entsprechend zu beseitigen.

Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter durch Vorschriften und Bußgelder mitunter nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden kann. Dennoch, wer gegen die "Rechtsvorschriften" der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Masserberg verstößt, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Ordnungsamt

Gemeinde Masserberg