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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Mitteilungen

Verkehrssicherungspflicht der Waldeigentümer*innen

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Waldeigentümer*innen verantwortlich für das Schad- und Totholz auf Ihren Flurstücken sind.

Für Schäden Dritter, die dadurch entstehen, werden die Waldeigentümer*innen haftbar gemacht. Um diese Schäden abzuwenden, bitten wir Sie, Ihre Flurstücke auf Schadholz zu prüfen und ggf. das Holz schnellstmöglich zu beseitigen.

Verhaltensweise bei direkter Bedrohung durch Schad- und Totholz in unmittelbarer Nachbarschaft

Die Gemeindeverwaltung Masserberg erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen von Bürger*innen, die auf eine Bedrohung von Leib und Leben durch Schad- und Totholz in der direkten Nachbarschaft hinweisen.

Wir bitten Sie, sich mit den betroffenen Eigentümern schnellstmöglich in Verbindung zu setzen und diese auf die Gefahr hinzuweisen.

Bürgermeister

Gemeinde Masserberg