Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Waldeigentümer*innen verantwortlich für das Schad- und Totholz auf Ihren Flurstücken sind.
Für Schäden Dritter, die dadurch entstehen, werden die Waldeigentümer*innen haftbar gemacht. Um diese Schäden abzuwenden, bitten wir Sie, Ihre Flurstücke auf Schadholz zu prüfen und ggf. das Holz schnellstmöglich zu beseitigen.
Die Gemeindeverwaltung Masserberg erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen von Bürger*innen, die auf eine Bedrohung von Leib und Leben durch Schad- und Totholz in der direkten Nachbarschaft hinweisen.
Wir bitten Sie, sich mit den betroffenen Eigentümern schnellstmöglich in Verbindung zu setzen und diese auf die Gefahr hinzuweisen.
Bürgermeister
Gemeinde Masserberg