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Amtsblatt der Gemeinde Masserberg
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeindemasserberg Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach, Masserberg und Schnett Landkreis Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 21.08.2025 Beschluss-Nummer 75/10/25 erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt

und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschließlich der Nachträge

a)

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

168.580

5.954.635

6.123.215

die Ausgaben

168.580

5.954.635

6.123.215

b)

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

20.600

9.003.940

8.983.340

die Ausgaben

20.600

9.003.940

8.983.340

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.

§ 6

Der Stellenplan bleibt unverändert.

§ 7

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Ausgefertigt:

Masserberg, den 09.09.2025

Denis Wagner  — (Siegel)

Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 75/10/25 vom 21.08.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.

Mit Schreiben vom 08.09.2025 AZ: 15-GM/0116-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 06.10.2025 bis 17.10.2025 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.