Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung in der z. Z. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Masserberg vom 21.08.2025 Beschluss-Nummer 75/10/25 erlässt die Gemeinde Masserberg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
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| und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschließlich der Nachträge | |
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 168.580 |
| 5.954.635 | 6.123.215 |
| die Ausgaben | 168.580 |
| 5.954.635 | 6.123.215 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen |
| 20.600 | 9.003.940 | 8.983.340 |
| die Ausgaben |
| 20.600 | 9.003.940 | 8.983.340 |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.
§ 6
Der Stellenplan bleibt unverändert.
§ 7
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Ausgefertigt:
Masserberg, den 09.09.2025
Denis Wagner — (Siegel)
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 75/10/25 vom 21.08.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Masserberg beschlossen.
Mit Schreiben vom 08.09.2025 AZ: 15-GM/0116-25 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die Eingangsbestätigung erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 mit Anlagen entsprechend dem § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 06.10.2025 bis 17.10.2025 während der Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.