Titel Logo
Frankenblick Bote
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundsteuer und Hundesteuer

Amtliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Jahr 2023

Grundsteuer

Mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 v. H. und der Grundsteuer B auf 389 v. H. festgesetzt. Diese wurden bisher durch den Gemeinderat nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2023 verzichtet wird.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Steuern sind gemäß § 28 Absatz 1 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und15. November fällig.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

am 15. August als Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 EUR nicht übersteigt und

am 15. Februar und 15. August zu je der Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 EUR nicht übersteigt.

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag am 01. Juli gezahlt werden.

Die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des Vorjahres beantragt werden.

Änderungen der Grundsteuer

Haben sich für das Jahr 2022 Änderungen der Grundsteuermessbeträge oder der Eigentumsverhältnisse ergeben, werden die Bescheide für das Jahr 2023 zugeschickt.

Hundesteuer

Gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Frankenblick (Hundesteuersatzung) vom 05.09.2014, zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Frankenblick vom 18.10.2018, gilt für alle Steuerschuldner der erteilte Steuerbescheid bis zur Erteilung eines Änderungsbescheides fort.

Die Hundesteuer beträgt jährlich

für den ersten Hund  — 50,00 EUR

für den zweiten Hund  — 60,00 EUR

für jeden weiteren Hund  — 70,00 EUR

Die Hundesteuer für das Halten gefährlicher Hunde beträgt jährlich

für den ersten gefährlichen Hund  — 350,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund —  450,00 EUR

Sie ist am 01. Juli des laufenden Jahres als Jahresbetrag fällig.

Zahlungen

Einzahlungen können auf folgende Konten erfolgen:

Deutsche Kreditbank AG Suhl

IBAN: DE78 1203 0000 0001 1209 22

BIC: BYLADEM1001

Sparkasse Sonneberg

IBAN: DE10 8405 4722 0380 0918 87

BIC: HELADEF1SON

Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte Kassenzeichen an, um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden.

Steuerzahler, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um Überprüfung, ob die angegebene Bankverbindung noch korrekt ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei einer Rückbuchung wegen falscher Bankverbindung automatisch eine Gebühr fällig wird.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick einzulegen.

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.

Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit, insbesondere der Vollzug des Bescheides, nicht gehemmt.

Frankenblick, 13.01.2023 —  Siegel

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin