1. Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Gemeinde bildet 4 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich
| Wahl- bezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraumes |
| 0001 | Ein Teil des OT Mengersgereuth-Hämmern: Am Gänseteich, Augustenthal, Bahnhofsallee, Bahnhofsplatz, Ecken, Effelderstraße, Ernst-Moritz- Arndt-Straße, Fabrikweg, Felsenweg, Freiherr-vom- Stein-Straße, Hämmerer Ortsstraße, Hammerberg, Heidersberg, Heimstätten, Hofwiesenstraße, Kohläschig, Kohlgasse, Mittelhammer, Mühlstraße, Quieraustraße, Schmiedsgrund, Schulstraße, Steinacher Straße, Steinheider Straße, Zum Grabengut | Meng-Hämm- Arena, Hallenteil A, Quieraustraße 7, 96528 Frankenblick, OT Mengersgereuth- Hämmern |
| 0002 | Ein Teil des OT Mengersgereuth-Hämmern und OT Rabenäußig: Alte Poststraße, Am Adelsberg, Am Isaak, Am Rod, Am Rothenberg, An der Oberschaar, Bahnhofsweg, Bergäcker, Bergeller, Bergweg, Braugasse, Brunnengässchen, Denkmalsweg, Ehnesbach, Eisfelder Straße, Fichtacher Straße, Forschengereuther Platz, Forschengereuther Straße, Heidersberg, Hennersberg, Hohetanner Straße, Kalter Hof, Kirchsteig, Melchersberger Straße, Michelsweg, Obere Eller, Papiermühle, Rabenäußiger Straße, Ringstraße, Schichtshöhner Straße, Schulstraße, Schwarzwälderstraße, Straße am Mühlberg, Untere Eller | Meng-Hämm- Arena, Hallenteil B, Quieraustraße 7, 96528 Frankenblick, OT Mengersgereuth- Hämmern |
| 0003 | OT Grümpen, OT Meschenbach, OT Rauenstein: Am Graben, Am Straßenberg, An der Feuerwehr, Bahnhofstraße, Baumleite, Bühlweg, Burgberg, Burggartenstraße, Fleckrain, Flurweg, Forststraße, Georgiistraße, Hoher Weg, Lehnersgasse, Meschenbach, Obere Binge, Ortsstraße, Poststraße, Reitgasse, Richard-Böhm-Straße, Schaumberger Platz, Schlossstraße, Schönberg, Weingasse, Weststraße | Turnhalle GS Rauenstein, Burggartenstraße 18, 96528 Frankenblick, OT Rauenstein |
| 0004 | OT Döhlau, OT Effelder, OT Seltendorf, OT Rückerswind: Alter Weg, Am Bahnhof, Am Fichtacher Berg, Am Retschenbach, An der Maß, An der Schmiede, Aumühlenweg, Döhlau, Döhlauer Straße, Ecke, Kirchberg, Marktplatz, Maßstraße, Mühlweg, Neustädter Straße, Rosengasse, Rother Straße, Rückerswind, Sandweg, Schloßgasse, Schmiedsgasse, Sonneberger Straße, Tauplitz, Welchendorfer Straße, Wiesenweg | Kultursaal Effelder, Schlossgasse 11, 96528 Frankenblick, OT Effelder |
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.01.2025 bis 02.02.2025 übermittelt wird, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befindet sich im Rathaus Effelder, Schloßgasse 20 in 96528 Frankenblick, OT Effelder.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 23.02.2025, um 16:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
Der Wähler gibt
| seine Erststimme in der Weise ab, | |
| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
| und seine Zweitstimme in der Weise, | |
| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Frankenblick, den 19.12.2024
Ute Müller-Gothe Bürgermeisterin