Lage des Plangebietes innerhalb des Gemeindegebietes Frankenblick südlich der Ortslage Effelder; Grundlage Thüringen Viewer 12/2024 (ohne Maßstab)
Ausschnitt rechtswirksamer FNP der Gemeinde Frankenblick mit der Kennzeichnung des Änderungsbereiches (schwarze Strichlinie)
Ausschnitt rechtswirksamer FNP der Gemeinde Frankenblick mit der Kennzeichnung des 2. Änderungsbereiches (schwarze Strichlinie, orange Schraffur)
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat mit Beschluss-Nr. 724/42/2024 vom 10.04.2024 die Aufstellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" beschlossen. Dieser wurde im Amtsblatt 05/2024 vom 02.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Beschluss-Nr. 160/12/2025 vom 27.08.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick die 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" als Parallelverfahren beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 10/2025 vom 02.10.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" verfolgt die Zielstellung der Entwicklung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche zu bebauen. Für die erfolgreiche und rechtssichere Planung des parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" wird die 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frankenblick zwingend erforderlich.
Der Änderungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich ausschließlich auf den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark / PV-Anlagen Blatterndorf OT Effelder" und ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom Dezember 2025, sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom Dezember 2025
in der Zeit vom 02.02.2026 bis
einschließlich 06.03.2026
im Rathaus der Gemeinde Frankenblick,
Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick, OT Effelder
-Bürgeramt Raum 101-
während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:
| montags | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| dienstags | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| donnerstags | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| freitags | 09.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage
https://www.gemeindefrankenblick.de/politik-und-verwaltung/bebauungspläne/bauleitplanung/vorhabenbezogener-bebauungsplan-und-
2.änderung-flächennutzungsplan-im-parallelverfahren-für-solarpark-/-pv-anlage-blatterndorf-ot-effelder.html
einsehbar und abrufbar.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde Frankenblick, Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick abgegeben werden. Es besteht während der Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Hinweise und Anregungen mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 06.03.2026 (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Frankenblick) abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Frankenblick den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung der Bauleitplanung eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Hinweise zur Barrierefreiheit:
Die Räumlichkeiten des Bürgerhauses sind barrierefrei zugänglich.
Anlage 1
Frankenblick, den 30.01.2026
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin — Dienstsiegel