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Frankenblick Bote
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Frankenblick

Aufgrund der §§ 13 und 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), der Thüringer Verordnung über Höchstsätze für die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) vom 06.11.2018 (GVBl. S. 703) in der jeweils geltenden Fassung, der Thüringer Verordnung über Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 04.091992 (GVBl. Seite 490) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 134), der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit vom 07.09.1993 (GVBl. Seite 617) zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.01.2020 (GVBl. Seite 37), des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG-) vom 16.08.1993 (GVBl. Seite 530) zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), der Neubekanntmachung des Thüringer Schiedsstellengesetzes von 17.05.1996 (GVBl. Seite 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2022 (GVBl. Seite 199), sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Frankenblick vom 02.02.2023 in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 19.11.2025 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Frankenblick beschlossen, die hiermit erlassen wird:

Artikel 1

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Frankenblick vom 15.11.2021 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 12/2021 am 24.12.2021), zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Frankenblick durch Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 30.09.2025 wird wie folgt geändert:

Der § 7 „Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortswegewartes“ erhält folgende Fassung:

(1) Die Gemeinde Frankenblick zahlt dem ehrenamtlichen Ortswegewart eine monatliche Aufwandsentschädigung von 60,00 €, sofern die Tätigkeit gemeindeweit ausgeübt wird.

(2) Für die Betreuung der Hälfte des Gemeindegebiets wird den beiden ehrenamtlichen Ortswegewarten eine monatliche Entschädigung von 30,00 € gewährt.

(3) Sofern sich die Tätigkeit eines Ortswegewarts auf ein Drittel des Gemeindegebiets beschränkt, beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 20,00 €.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 1. des Folgemonats nach Verkündung (Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick) in Kraft.

Frankenblick, den 11.12.2025 — - Siegel -

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin