Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.674.700 Euro |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.119.600 Euro |
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A - landwirtschaftliche Flächen: | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B - bebaute Flächen und Baugrundstücke: | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer: | 357 v.H. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.445.700 Euro
festgesetzt.
§ 6
Erheblichkeitsgrenze
Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2% des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2023 beträgt diese 215.800 Euro.
§ 7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung 2023 tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Frankenblick, den 26.09.2023
Gemeinde Frankenblick
Ute Müller-Gothe — (Siegel)
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 mit Beschluss Nr. 632/36/2023 den Erlass der Haushaltssatzung 2023 sowie mit Beschluss Nr. 633/36/2023 den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022-2026 der Gemeinde Frankenblick beschlossen.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 26. September 2023, hier eingegangen am 26. September 2023, wurde für die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Frankenblick für das Haushaltsjahr 2023 die Eingangsbestätigung erteilt.
Gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zwei Wochen lang öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom
09.10.2023 bis 23.10.2023
in der Gemeindeverwaltung Frankenblick OT Effelder, Kämmerei, Schlossgasse 20, während der Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin