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Frankenblick Bote
Ausgabe 11/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

die aufmerksamen Leserinnen und Leser unseres Amtsblattes werden sicherlich Kenntnis von den Beschlüssen der letzten Sitzung des Gemeinderates genommen haben. In der Reihe befindet sich auch ein Beschluss zu den sogenannten Hebesätzen, die sich auf die Ermittlung von Grund- und Gewerbesteuer beziehen. Nachdem sich nunmehr das Jahr 2025, welches für alle Steuerzahler der Bundesrepublik die Neuveranlagung der Grundsteuer mit sich brachte, zu Ende geht und die Neuveranlagungen, der Versand der neuen Steuerbescheide, zahlreiche Korrekturen der Bescheide, vielfache Nachfragen und Erklärungsbedarfe „über die Bühne gebracht“ sind, soll das ganze Prozedere im Januar 2026 von vorne losgehen. Von vorne, insofern, dass der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick (wie in vielen anderen Kommunen auch bereits erfolgt) eine Erhöhung der Messbeträge beschlossen hat.

Ich hatte die Notwendigkeit einer wahrscheinlich erforderlichen Erhöhung bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt, nachdem der Gemeinderat per Beschluss einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 zugestimmt hat, die vorerst die alten Messbeträge auswies. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich jedoch ab, dass das Gesamtsteueraufkommen der Gemeinde mit der Veranlagung der Grundsteuern entsprechend der Grundsteuerreform zahlenmäßig unter dem Niveau der Vorjahre fallen wird.

Da leider zum damaligen Zeitpunkt nicht alle Meldungen aus dem Finanzamt, welches übrigens für die Festlegung der Steuermessbeträge verantwortlich zeichnet, in der Verwaltung vorgelegen haben, ist man sich einig gewesen, die sich abzeichnende Notwendigkeit der Erhöhung der Hebesätze, welche in Multiplikation mit den feststehenden Messbeträgen die zu zahlenden Steuern ergeben, die Hebesätze für das HH Jahr 2025 auf dem Niveau des HH Jahres 2024 zu belassen.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, an dieser Stelle bitte ich Sie, sich erst einmal in aller Ruhe die Erhöhungen „anzuschauen“ und sich die Mühe zu machen, die „Absolutbeträge“, welche dann entsprechend im kommenden Jahr eingefordert werden, auszurechnen - bevor die Aufregung steigt. In der Sitzung des Gemeinderates am 30. September 2025 hatte zur Bürgerfragestunde ein Bürger mit der Bitte, keine Erhöhungen vorzunehmen, das Wort an den Gemeinderat gerichtet. Es sei gesagt, dass der Gemeinderat nicht in boshafter Absicht handelt, die Mitglieder des Gemeinderates genau wie alle Mitbürgerinnen und Mitbürger von diesen Änderungen betroffen sind.

Die Erläuterungen zur beschlossenen Erhöhung der Hebesätze sind zur Sitzung in sehr ausführlicher Weise und ich denke, verständlich, gegeben worden. Im Wesentlichen sind es zwei Tatsachen, denen man sich letztendlich nicht entziehen kann, die objektiv betrachtet, den Räten keine Wahl ließen. Zum Einen ist es das bereits angesprochene „Grundsteuergesamtaufkommen“ nach der Grundsteuerreform. Zum großen Teil sind für die in den vergangenen drei Jahren neu bewerteten Objekte der Gemeinde Frankenblick „Abwertungen“ vorgenommen worden, sodass in Vervielfachung mit den Hebesätzen geringere Steuerabgaben veranlagt worden sind. Diejenigen Zahler von Grundsteuer B, die sich in den vergangenen Jahren / Jahrzehnten über ein- oder zweistellige Abgaben freuen konnten, mussten jedoch nach dieser Neubewertung mit signifikant erhöhten Beträgen besteuert werden. Ich erinnere, dass das ein Grund für die Grundsteuerreform gewesen ist: die „Ungerechtigkeit“ der unterschiedlichen Bewertung von vergleichbaren Objekten.

Die wesentlichen Einnahmen einer Gemeinde ziehen sich neben den Schlüsselzuweisungen entsprechend des gesetzlichen Finanzausgleiches innerhalb unserer Republik aus Entgelten und Steuern, welche somit nicht vernachlässigt werden dürfen.

Schlüssig dazu kommen wir zu einer weiteren Notwendigkeit zur Anpassung von den gemeindlichen Hebesätzen. Jede Gemeinde ist verpflichtet, die genannten Einnahmen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und sich auch mit den anderen Gemeinden in den Einnahmemöglichkeiten zu vergleichen. Beziehungsweise sind sogar statistische Werte, gar „Mindestsätze“ vorgegeben, die einen Vergleich einfach machen. „Leistet“ sich eine Gemeinde niedrige Hebesätze (unter den Nivellierungshebesätzen nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ThürFAG), so gilt das als selbst verschuldete Mindereinnahme, die sich in entsprechend geminderten Schlüsselzuweisungen bzw. eventuell bei schlechter Haushaltslage erforderlichen sogenannten Bedarfszuweisungen mindernd auswirken.

In der Zusammenschau der genannten Aspekte und selbstverständlich in Abwägung mit den Mehrbelastungen für unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hat man sich für die in der „Hebesatzsatzung“ aufgeführten Hebesätze entschieden.

In Bezug auf die Gewerbesteuer sind gleiche gesetzliche Vorgaben zu nennen, die in schwieriger Haushaltslage dazu führen können, dass wir vor Zahlung von erforderlichen Finanzhilfen erst angehalten sein werden, die Einnahmemöglichkeiten dem Landesdurchschnitt bzw. Vorgaben anzupassen. Ohne an dieser Stelle als „Steuerberater“ auftreten zu wollen oder Details zu nennen, sei mir der Hinweis, welcher auch in den Vorbemerkungen zum Gemeinderatsbeschluss erläutert worden ist, erlaubt, dass die gezahlte Gewerbesteuer unter einem Hebesatz von 400 v.H. steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch die Gemeinderäte der Gemeinde Frankenblick sind sich der Tatsache bewusst, dass eine niedrige Gewerbesteuer als Unternehmenssteuer unmittelbar ein auf die Attraktivität des jeweiligen Wirtschaftsstandortes wirkender Faktor ist. Insofern ist auch hier mit Fingerspitzengefühl vorgegangen worden.

Allgemein muss in diesem Zusammenhang leider auch konstatiert werden, dass der „Trend“ von sinkender Leistungskraft der Unternehmen und damit einhergehender sinkender Gewerbesteuer auch vor unserer Gemeinde nicht halt macht. Die im Vergleich zum Vorjahr immens gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen sind zusammen mit der stetig steigenden Kreisumlage und den steigenden Ausgaben im Bereich der Kindergärten, aber auch für Werterhaltung von Straßen, Gebäuden etc. Ursachen für die „Haushalts-Schieflage“. Mit „Müh und Not“ ist es nun Ende des Jahres 2025 zu einem Beschluss des gemeindlichen Haushaltsplanes 2025 gekommen, der in diesem Amtsblatt ebenso wie die „Hebesatzsatzung“ veröffentlicht ist. Ob uns ein erneuter Haushaltsausgleich (Ausgleich der Ausgaben und Einnahmen „auf 0“) im Jahre 2026 gelingen wird, ist derzeit offen. Gerne geben wir, die Verwaltungsmitarbeiter, interessierten Bürgerinnen und Bürgern genauere Auskünfte zur sogenannten „Haushaltssatzung“. Auch kann diese, wie alle Unterlagen zum Haushaltsplan im Rathaus gerne eingesehen werden.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für die Gemeinde Frankenblick eine neue AGATHE-Beraterin die Arbeit aufgenommen hat. Erläuterungen zum Projekt AGATHE, welches für ältere Menschen ins Leben gerufen worden ist, können auf Nachfrage gerne gegeben werden. Selbstverständlich kann sich auch an die Beraterin selbst (siehe Hinweise im Amtsblatt) oder das koordinierende Landratsamt gewandt werden. Frau Luther ist zeitweise auch im Rathaus vor Ort bzw. auf Anfrage gerne im Rahmen eines Hausbesuches für Sie „zur Stelle“.

Temporär im Rathaus vor Ort ist übrigens neben unserem Gemeindebrandmeister seit kurzem auch der für „das Hinterland“ verantwortliche Revierleiter, Herr Frederik Alt. Bei forstwirtschaftlichen oder jagdlichen Fragen können interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne zu den festgelegten Sprechzeiten oder vereinbarten Terminen zu Herrn Alt ins Rathaus Frankenblick kommen und sich den Weg ins Forstamt sparen. Wir, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, haben den jungen Mann mit unverkennbaren „bayerischen Wurzeln“ bereits als sehr engagierten und aufgeschlossenen „Kollegen“ ins Herz geschlossen und möchten animieren, bei Bedarf in der Schlossgasse 20 in Effelder vorstellig zu werden. Wie erwähnt, kann man sich (bereits seit seinem Amtsantritt) im Rahmen seiner Dienstzeiten im Rathaus mit Fachfragen an den Gemeindebrandmeister (frühere Bezeichnung: Ortsbrandmeister), Herrn Rene Schwendemann, wenden. Auskunft über die Anwesenheitszeiten wird über das Sekretariat erteilt. Und es darf an dieser Stelle auch der Behindertenbeauftragte des Landkreises Sonneberg nicht unerwähnt bleiben. Denn auch Herr Spindler bietet Sprechzeiten im Rathaus oder gerne auch Hausbesuche an.

Abschließend verweise ich auf die im Amtsblatt beworbenen Veranstaltungen hin, für die ich viel Erfolg und zahlreiche Besucher wünsche.

Mit besten Grüßen aus dem Rathaus und gerne für Fragen zu den im Text angesprochenen Themen bereitstehend, verbleibe ich …

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin