Titel Logo
Frankenblick Bote
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gebührenordnung

für die Benutzung der Räumlichkeiten im Neuen Schloß Rauenstein und

Eintrittsgelder für den Besuch des Museums bzw. der Ausstellungen im Neuen Schloß Rauenstein

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 nachstehende Gebührenordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten im Neuen Schloß Rauenstein und Eintrittsgelder für den Besuch des Museums bzw. der Ausstellungen im Neuen Schloß Rauenstein beschlossen und erlässt diese.

§ 1

Tarife

(1) Für den Besuch des Museums und der Ausstellungen im „Neuen Schloss Rauenstein“ werden folgende Tarife festgesetzt:

Tageskarte für den einmaligen Besuch am Tage der Lösung

a)

Kinder bis Vollendung des 5. Lebensjahres frei

b)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung

3,00 €

des 18. Lebensjahres sowie Ermäßigte

(Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose,

Bundesfreiwilligendienstleistende, Sozialhilfeempfänger

und Grundsicherungsempfänger nach SGB XII)

c)

Personen über 18 Jahre (Erwachsene)

bei Besuch der Dauerausstellung

6,00 €

inklusive Sonderausstellungen

d)

Personen über 18 Jahre (Erwachsene)

bei Besuch einer Sonderausstellung

2,00 €

e)

Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des

1,50 €

18. Lebensjahres sowie Ermäßigte

(Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende,

Arbeitslose, Bundesfreiwilligendienstleistende,

Sozialhilfeempfänger und Grundsicherungsempfänger

nach SGB XII) bei Besuch einer Sonderausstellung

Schulklassen/Gruppen /Familien

f)

Schulklassen, je Schüler

2,00 €

g)

Jugendgruppen ab 8 Personen mit

2,50 €

Aufsichtsperson, je Person

h)

Erwachsenengruppen ab 8 Personen,

je Person

5,00 €

i)

Gruppenveranstaltungen im Mehrzweckraum,

3,00 €

je Teilnehmer

j)

Familien (bis zu zwei Erwachsene mit der Familie

10,00 €

zugehörigen Kindern

Besucher, die Inhaber der „Thüringer Wald Card“ bzw.

der „All Inclusive Gästekarte“ sind

k)

Inhaber der „Thüringer Wald Card“ mit Tarif nach § 1

Abs. 1 Nr. c) (Erwachsene) und Nr. b) (Kinder,

Jugendliche, Ermäßigte) und Nr. j)

(Familien) erhalten 20 % Ermäßigung

(Gültigkeit der „Thüringer Wald Card“:

1 Jahr ab Ausstellung)

l)

Inhaber der „All-Inclusive-Gästekarte“ erhalten einmalig

kostenfreien Eintritt (Gültigkeit der Karte erstreckt sich

über Urlaubs-Aufenthalt)

(2) Neben dem Eintritt werden für den Besuch des Museums bzw. der Ausstellungen folgende Leistungen festgesetzt:

a)

Foto- und Videoerlaubnis

2,00 €

b)

Einweisung von Besuchergruppen, je Gruppe

5,00 €

c)

Führung von Gruppen, je Gruppe

13,00 €

(3) Für die Nutzung des Wappensaales im „Neuen Schloss Rauenstein“ werden folgende Tarife festgesetzt:

a)

je Veranstaltungstag

75,00 €

b)

Bestuhlung

je angefangene 15 Plätze

30,00 €

c)

Bestuhlung mit Tischen

je angefangene 15 Plätze

35,00 €

(4) Der Wappensaal wird für Veranstaltungen der Schulen, der Kindergärten der Gemeinde Frankenblick, der Gemeinde Frankenblick selbst sowie für Vortragende unentgeltlich überlassen.

(5) Für die Durchführung von Trauungen im „Neuen Schloss Rauenstein“ wird folgendes pauschales Nutzungsentgelt festgesetzt:

je Trauung

100,00 €

(6) Das Nutzungsentgelt nach § 1 Abs. 5 der Gebührenordnung vermindert sich auf 50,00 €, sofern bei Trauungen eine(r) der Eheschließenden Bürger(in) der Gemeinde Frankenblick ist.

§ 2

Bezahlung / Ermäßigungen

(1) Die Bezahlung der Gebühren / Entgelte erfolgt an der Besucherinformation / Kasse.

(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.

(3) Für die Inanspruchnahme von ermäßigten Eintrittsgeldern nach § 1 Abs. 1 dieser Gebührenordnung ist vor Bezahlung an der Kasse ein entsprechender Nachweis zu erbringen (Vorlage des Schwerbehindertenausweises, Sozialausweises, Schülerausweises, der „Thüringer Wald Card“ etc.)

(4) Die Ermäßigung nach § 1 Abs. 1 Nrn. k) u. l) dieser Gebührenordnung (für Inhaber der „Thüringer Wald Card“ und der „All-Inklusive-Gästekarte“) wird gewährt, soweit die vertraglich bestimmte Partnerschaft zwischen der „Agentur Thüringer Wald Card“ und der Gemeinde Frankenblick Bestand hat.

§ 3

Stornierung / Verspätung

(1) Kann eine gebuchte Führung nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Stornierung (auch per Email) gebeten. Für die Stornierung bis 3 Tage vor der gebuchten Führung wird keine Stornogebühr erhoben. Wenn die Stornierung von Führungen außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Verletzung der 3-Tagesfrist erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % des erwarteten Entgeltes.

(2) Verspätet sich die Gruppe um mehr als 30 Minuten, besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Das Entgelt wird unabhängig von der Leistungserbringung fällig.

§ 4

Inkrafttreten

Die „Gebührenordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten im Neuen Schloß Rauenstein und Eintrittsgelder für den Besuch des Museums bzw. der Ausstellungen im Neuen Schloß Rauenstein“ tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Tarif für das Museum „Neues Schloss Rauenstein“ vom 25.04.2016, die 1. Änderung vom 14.06.2017 sowie der Tarif für das Museum „Neues Schloss Rauenstein“ vom 07.03.2023 außer Kraft.

Frankenblick, den 25.10.2024

Ute Müller-Gothe —  - Siegel -

Bürgermeisterin