Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.758.650 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.640.210 Euro |
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A - landwirtschaftliche Flächen: | — 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B - bebaute Flächen und Baugrundstücke: | — 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer: | 357 v.H. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.626.400 Euro festgesetzt.
§ 6
Erheblichkeitsgrenze
Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2 % des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2024 beträgt diese 227.977 Euro.
§ 7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung 2024 tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Frankenblick, den 21.11.2024
Gemeinde Frankenblick
Ute Müller-Gothe — (Siegel)
Bürgermeisterin
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 mit Beschluss Nr. 74/7/2024 den Erlass der Haushaltssatzung 2024 sowie mit Beschluss Nr. 75/7/2024 den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023-2027 der Gemeinde Frankenblick
beschlossen.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 29. November 2024, hier eingegangen am 03. Dezember 2024, wurde für die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Frankenblick für das Haushaltsjahr 2024 die Eingangsbestätigung erteilt.
Gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zwei Wochen lang öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 20.12.2024 bis 06.01.2025 in der Gemeindeverwaltung Frankenblick OT Effelder, Kämmerei, Schlossgasse 20, während der Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin